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Side view of a doctor talking to a senior patient in wheelchair at the hospital
Senectovia Medizinaltechnik AGApr 15, 2026 10:00:02 AM3 min read

Rollstuhl – Kostenbeteiligung durch die AHV

Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Rente, die voraussichtlich dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Kostenbeitrag der AHV, sofern sie zu Hause wohnen. Dieser Kostenbeitrag kann alle fünf Jahre neu beantragt werden.

Die AHV leistet einen Kostenbeitrag für einen Rollstuhl (ohne motorischen Antrieb), sofern Sie voraussichtlich dauernd auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Beitrag der Versicherung beträgt  CHF 900.– und kann höchstens alle fünf Jahre beansprucht werden. 

Wird aus invaliditätsbedingten Gründen eine Rollstuhl- Spezialversorgung benötigt, kann die versicherte Person einen höheren Pauschalbeitrag von CHF 1’840.–  (höchstens alle fünf Jahre) geltend machen. Besteht zusätzlich eine akute Dekubitus Gefährdung und ist deshalb ein Antidekubituskissen notwendig, beträgt der Beitrag CHF 2’200.–. 
Die Pauschale wird in jedem Fall vollumfänglich an die versicherte Person ausbezahlt.

Anspruch auf die Pauschale für eine Spezialversorgung besteht dann, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind und die Fortbewegung mit einem einfachen Rollstuhl nicht möglich ist: 

  •  Körpergewicht über 120 kg

  •  Körpergrösse über 185 cm oder unter 150 cm

  •  freies Sitzen nicht möglich (z. B. fehlende Rumpfkontrolle)

  •  Hemi- oder Tetraplegie

  •  Amputation/Kontrakturen 

Eine Spezialversorgung muss durch eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannte Stelle, einen eidg. diplomierten Reha Techniker erfolgen. Melden Sie sich gerne bei uns für einen Abklärungstermin. Wir erstellen die Offerte für die AHV und erklären Ihnen das genaue Vorgehen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie ebenfalls bei uns.

Personen, welche in einem Heim leben, haben keinen Anspruch auf den Beitrag an einen einfachen Rollstuhl. In diesem Fall ist die Institution zuständig für die Versorgung. Bei ausgewiesener Notwendigkeit, gemäss der obenstehenden Kriterien, kann jedoch auch hier eine Spezialversorgung beantragt werden.

Möchten Sie einen AHV-Beitrag beantragen oder wissen, ob Sie Anspruch auf eine Spezialversorgung haben? Melden Sie sich für einen Abklärungstermin – wir erstellen die Offerte und erklären das genaue Vorgehen. 

Möchten Sie einen AHV-Beitrag beantragen oder wissen, ob Sie Anspruch auf eine Spezialversorgung haben? Melden Sie sich für einen Abklärungstermin –wir erstellen die Offerte und erklären das genaue Vorgehen. 

Über Senectovia Medizinaltechnik AG

Die Senectovia Medizinaltechnik AG ist ein erfahrener Anbieter von Lösungen in den Bereichen Rehabilitation, Pflege und Medizintechnik. Das Unternehmen unterstützt Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen mit hochwertigen Hilfsmitteln sowie umfassenden Dienstleistungen. Ziel ist es, die Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern.

Über Healthcare Holding Schweiz AG

Die Healthcare Holding Schweiz AG ist eine wachstumsorientierte Unternehmensgruppe im Bereich MedTech-Distribution und -Services. Sie verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie und bündelt spezialisierte Anbieter wie Senectovia, um ein umfassendes Angebot für den Schweizer Gesundheitsmarkt zu schaffen. Ziel ist es, durch Innovation, Qualität und starke Serviceleistungen ein führender Anbieter in der Medizinaltechnik zu werden.

Häufig gestellte Fragen zur AHV-Kostenbeteiligung beim Rollstuhl

Übernimmt die AHV die Kosten für einen Rollstuhl?
Ja, die AHV kann sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für einen Rollstuhl beteiligen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die betroffene Person in der Schweiz wohnt und Anspruch auf AHV hat.

Wie hoch ist der AHV-Beitrag für einen Rollstuhl?
Die Höhe des Beitrags hängt von der Art der Versorgung ab.  Die AHV leistet CHF 900.– für eine einfache Versorgung, CHF 1'840.– für eine Spezialversorgung und CHF 2'200.– wenn zusätzlich ein Antidekubituskissen notwendig ist. Der Beitrag kann jeweils alle fünf Jahre neu beantragt werden. 

Übernimmt die AHV auch einen Elektrorollstuhl oder Rollstuhl mit Motor?
In der Regel beteiligt sich die AHV am Kauf eines Rollstuhls ohne Motor. Ob und in welchem Umfang andere Rollstuhlarten unterstützt werden, hängt von der individuellen Situation ab.

Wer hat Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der AHV für einen Rollstuhl?
Anspruch haben Personen im AHV-Alter, die in der Schweiz wohnhaft sind und die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen. Entscheidend sind immer die persönliche Situation und der konkrete Bedarf.

Bleibt ein früherer IV-Anspruch auf einen Rollstuhl im AHV-Alter bestehen?
Wurden Hilfsmittel bereits vor dem AHV-Alter über die IV bezogen, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben. Das wird im Einzelfall geprüft.

 

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