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Senectovia Medizinaltechnik AGApr 7, 2026 9:00:00 AM4 min read

Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfen in der Schweiz?

Neben Zweckmässigkeit, Eignung und Nutzen spielt bei der Wahl eines Hilfsmittels auch die Finanzierung eine zentrale Rolle. Je nach Alter, Versicherung und persönlicher Situation kommen unterschiedliche Kostenträger infrage, darunter IV, SUVA, Militärversicherung, AHV, Ergänzungsleistungen, Krankenkasse oder weitere Stellen.

Im IV-Alter unter 65

Versicherte der IV haben Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese notwendig sind, um weiterhin erwerbstätig zu sein oder im bisherigen Aufgabenbereich tätig zu bleiben. Auch für Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung sowie für eine möglichst selbstständige Bewältigung des Alltags können Hilfsmittel übernommen werden. Dazu zählen Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Kontaktaufnahme mit der Umwelt und für die Selbstsorge.

In diesen Fällen kauft der Sozialversicherer das Hilfsmittel und stellt es der versicherten Person für die notwendige Dauer zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Elektropflegebetten, Handrollstühle, Zusatzantriebe und Vorspanngeräte für Handrollstühle, Elektrorollstühle, E Scooter mit vier Rädern, Rollatoren, Gehstöcke oder Duschrollstühle. Matratzen und Wechseldrucksysteme werden nicht übernommen.

Ist die Nutzung eines Hilfsmittels zeitlich begrenzt, etwa bei einer Rollstuhlmiete nach einem Beinbruch oder bei einem Duschhocker oder einer WC-Sitzerhöhung nach einer Hüft OP, kann sich je nach Zusatzversicherung die Krankenkasse oder nach einem Unfall die entsprechende Unfallversicherung an der Miete oder am Kauf beteiligen.

Im AHV-Alter über 65

AHV und Ergänzungsleistungen kommen für bestimmte Hilfsmittel infrage, sofern die Person in der Schweiz wohnhaft ist und Anspruch auf AHV oder EL hat. Die AHV beteiligt sich am Kauf eines Rollstuhls ohne Motor. Für eine einfache Versorgung beträgt der Beitrag 900 Franken, für eine Sonderversorgung gemäss Kriterienkatalog 1’840 bis 2’200 Franken. Die Miete eines Elektropflegebettes kann eventuell über die Ergänzungsleistungen abgerechnet werden.

Wurden vor Erreichen des AHV Referenzalters bereits Hilfsmittel über die IV bezogen oder ein Beitrag daran geleistet, bleibt der Anspruch im Rahmen einer Besitzstandswahrung auch nach Erreichen des Referenzalters bestehen, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Aus der Grundversicherung der Krankenkasse werden keine Kosten für Miete oder Kauf von Hilfsmitteln übernommen (Miete Elektropflegebett, Wechseldrucksystem, Kauf Rollator, Gehstock, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung usw.). Über eine Zusatzversicherung kann jedoch ein Kostenbeitrag erfolgen. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Versicherung und Kasse. Diese Abklärungen müssen aus Datenschutzgründen durch den Kunden persönlich erfolgen.

Kosten für Matratzen werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Wenn Hilfsmittel selbst finanziert werden müssen, können bei finanziellen Schwierigkeiten weitere Stellen angefragt werden. Dazu zählen Sozialamt, Pro Infirmis, Krebsliga oder Pro Senectute. Eine Beteiligung oder Übernahme ist möglich, jedoch ohne Garantie. Diese Abklärungen müssen aus Datenschutzgründen durch den Kunden persönlich erfolgen.

Unterstützung bei der Finanzierung

Die Senectovia Medizinal Technik AG bietet im Rahmen der Möglichkeiten (Datenschutz) verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen rund um die Finanzierung von Hilfsmitteln an. Dazu gehören allgemeine Auskünfte zur Finanzierung, die Abklärung des geeigneten Hilfsmittels inklusive Vermietung oder Verkauf, das Erstellen von Kostenvoranschlägen für Sozialversicherungen wie IV oder SUVA sowie die Abgabe des erforderlichen Antrags und oder Arztformulars. Zudem wird bei der Einreichung der benötigten Dokumente unterstützt. 

Sie sind unsicher, welcher Kostenträger für Ihre Situation infrage kommt? Wir helfen Ihnen bei der Abklärung – kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. 

Über Senectovia Medizinaltechnik AG

Die Senectovia Medizinaltechnik AG ist ein erfahrener Anbieter von Lösungen in den Bereichen Rehabilitation, Pflege und Medizintechnik. Das Unternehmen unterstützt Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen mit hochwertigen Hilfsmitteln sowie umfassenden Dienstleistungen. Ziel ist es, die Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern.

Über Healthcare Holding Schweiz AG

Die Healthcare Holding Schweiz AG ist eine wachstumsorientierte Unternehmensgruppe im Bereich MedTech-Distribution und -Services. Sie verfolgt eine Buy-and-Build-Strategie und bündelt spezialisierte Anbieter wie Senectovia, um ein umfassendes Angebot für den Schweizer Gesundheitsmarkt zu schaffen. Ziel ist es, durch Innovation, Qualität und starke Serviceleistungen ein führender Anbieter in der Medizinaltechnik zu werden.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegehilfen

Wer zahlt Rollstuhl, Rollator oder Pflegebett in der Schweiz?

Je nach Alter, Versicherung und persönlicher Situation kommen in der Schweiz unterschiedliche Kostenträger infrage. Dazu zählen zum Beispiel IV, AHV, Ergänzungsleistungen, Krankenkasse, Unfallversicherung oder weitere Stellen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Rollator oder Pflegebett?

Aus der Grundversicherung werden Kosten für Miete oder Kauf von Pflegehilfen in vielen Fällen nicht übernommen. Über eine Zusatzversicherung kann je nach Versicherung und Produkt eine Kostenbeteiligung möglich sein.

Welche Hilfsmittel übernimmt die IV – und unter welchen Bedingungen?

Die IV übernimmt Pflegehilfen, wenn diese notwendig sind, damit der Alltag möglichst selbstständig bewältigt werden kann oder eine Tätigkeit weiterhin möglich bleibt. Dazu gehören je nach Situation zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke oder Duschrollstühle.

Wer bezahlt Hilfsmittel im AHV-Alter – AHV, EL oder Krankenkasse?
Im AHV-Alter kommen je nach Produkt die AHV oder Ergänzungsleistungen infrage. So kann sich die AHV unter bestimmten Voraussetzungen am Kauf eines Rollstuhls ohne Motor beteiligen, und in einzelnen Fällen kann auch die Miete eines Elektropflegebettes unterstützt werden.

Wie beantrage ich einen Kostenbeitrag für Pflegehilfen – und wer hilft dabei?
Senectovia unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten mit allgemeinen Auskünften zur Finanzierung, bei der Wahl der passenden Pflegehilfen, mit Kostenvoranschlägen sowie bei Anträgen und Unterlagen.

 

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